Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dauerstellen-Vermittlung

1 Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer unserer Vermittlungstätigkeit.
1.2 Ist der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren. Ohne schriftliche Miteilung des Kunden innert 10 Tagen gelten die vorliegenden Bedingungen als akzeptiert.

2 Abwicklung
Aufgrund der Stellenbeschreibung suchen wir für Ihr Unternehmen das gewünschte Personal. Dazu führen wir mit interessierten Bewerbern Interviews und erstellen nach erfolgter Selektion für Sie die Personaldossiers.

3 Vermittlungshonorar
3.1 Unsere Arbeit ist für Sie, mit Ausnahme der unter Punkt 6 genannten Sonderleistungen, völlig kostenlos, bis zwischen Ihrer Firma und einem von uns vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zustande kommt. Danach haben wir Anrecht auf ein Erfolgshonorar, das sich nach einer gesonderten, bei Franz & Wach Culinary Recruiting abrufbaren Staffelung bemisst:
3.2 Honorare für eine Kurzsaison von max. 6 Monate liegen bei 2/3 der angegebenen Tarife.
Bei einer Verlängerung des Vertrags haben wir ein Anrecht auf das fehlende Drittel der angegeben Tarife. Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert über die Verlängerung zu informieren und das fehlende Drittel spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Verlängerung zu bezahlen
3.3 Der Honoraranspruch entsteht, sobald Sie einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten innert 12 Monaten nach der Zustellung des Personaldossiers beschäftigen, sei es in Teilzeit oder Vollzeit.

4 Garantie
4.1 Wird der Arbeitsvertrag von einer Partei aus irgendeinem Grund aufgelöst, erfolgt nachstehende Honorarrückvergütung:
Bis und mit dem 1. Monat des Arbeitsverhältnisses 60%
Während des zweiten Monats 40%
Während des dritten Monats 10%
Rückvergütungsansprüche im Wert von unter SFr. 200 werden nicht ausbezahlt.
4.2 Stichtag für die Berechnung einer Rückerstattung ist das Datum der schriftlichen Kündigung.
4.3 Der Honorarrückvergütungsanspruch muss innerhalb eines Monats seit der Auflösung schriftlich und unter Vorlage einer Kopie der Kündigungserklärung geltend gemacht werden, danach verfällt er.
4.4 Die Rückerstattung ist unabhängig von einer vereinbarten Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


5 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vertragsbeginn zuzüglich MWSt. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

6 Inseratgestaltung / Sonderleistungen
6.1 Auf Wunsch entwerfen wir für Sie individuelle Inserattexte. Die Insertionskosten verrechnen wir Ihnen zum Selbstkostenpreis.
Über externe Stellen können graphologische Gutachten oder Eignungstests erstellt werden. Die anfallenden Kosten werden Ihnen ebenfalls zum Selbstkostenpreis verrechnet.
6.2 Die Verrechnung solcher Sonderleistungen erfolgt in jedem Fall unabhängig vom Erfolg. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich MWSt.

7 Datenschutz
Die Ihnen zugestellten Dossiers bleiben mit Ausnahme desjenigen Ihres angestellten Kandidaten unser Eigentum. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an uns zu retournieren. Die Ihnen zur Prüfung überlassenen Dossiers dürfen nicht direkt verwendet, kopiert oder an Drittpersonen weitergegeben werden.

8 Haftung
Die von uns geleistete Personalsuch- und Selektionsdienstleistung ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch Ihre Unternehmung. Wir haften nicht für Schäden, welche die von Ihnen beschäftigte Person, etwa aufgrund fehlender Eignung, anrichtet.

9 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und dem Obligationenrecht (OR).

10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Vermittlerin.